Versicherungsmaklerbüro Lesch

Urlaub-, Reise- und Dienstreiseversicherung

Urlaub-, Reise- und Dienstreiseversicherung

Auslandsreise-Krankenversicherung - Testsieger Stiftung Warentest

Auslandsreise-Krankenversicherung - Testsieger Stiftung Warentest Ausgabe 09/2009

Langfristige Auslandsaufenthalte, Urlaubsreisen und Geschäftsreisen - wir versichern Ihren Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren.

 

Reiserücktrittskostenversicherung, Reisegepäckversicherung und Auslandskrankenversicherung - nicht alle Reiseversicherungen, die angeboten werden, machen auch wirklich Sinn.

Vorsicht bei den "Rundum-sorglos-Paketen", mit denen viele Reisebüros werben. Sie enthalten oft überflüssige Angebote. Einzig wichtig für den Urlaub: die Auslandskrankenversicherung (AKV) und die Reiserücktrittskostenversicherung (RRKV). Wenn man diese einzeln abschließt, fährt man meist billiger.

Leistungen der AKV
Kosten für Arzt, Medikamente, ambulante und stationäre Behandlung im Krankenhaus, sowie Rücktransport (falls ärztlich verordnet). Nicht enthalten: Leistungen für Zahnersatz, Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte. Die AKV ist vor allem für gesetzlich Versicherte wichtig: Krankenkassen übernehmen nämlich die Behandlungskosten nur bis zu dem Betrag, der dabei im Inland angefallen wäre. Für privat Versicherte lohnend: die Übernahme der Kosten für den Rücktransport. Der ist nämlich oft in der privaten Versicherung nicht inbegriffen.

Leistungen der RRKV:
Stornokosten, Kosten für krankheitsbedingt verspätete Rückkehr, Kosten für frühzeitigen Abbruch der Reise.

Tipp:
Jahresverträge sind in der Regel billiger und lohnen sich vor allem, wenn man mehr als einmal im Jahr verreist. Eine RRKV ist besonders bei teuren Urlauben empfehlenswert. Stornokosten von bis zu 80% fallen dann nämlich ganz schön ins Geld. Wichtig: Die Police muß spätesten 14 Tage nach der Buchung abgeschlossen sein. Und noch ein Tipp: Finger weg von Reisegepäckversicherungen! Wenn Sie alle Ausschlusskriterien erfüllen, brauchen Sie keine Versicherung mehr.
Wichtigste Kundenvorteile

* Vorteil 1 - Nach den besten Leistungen für Ihre Person
* Vorteil 2 - Ständige Preisvergleiche
* Vorteil 3 - Aktuelle Marktübersicht

LINKS:
Sie brauchen eine Günstige Auslandsreisekrankenversicherung;
Reiserücktrittskostenversicherung oder Reisegepäckversicherung
Preisliste
Beschreibung Versicherte Preis für Leistungen
Versicherer SDK Person 7,50 EURO für ein Jahr
Versicherer SDK Familie ab 15,00 € für ein Jahr
Versicherer SDK Tag 0,70 € pro Tag

"Umfassender Versicherungsschutz weltweit"

Im Zuge der Globalisierung wird die "Welt immer kleiner". Auslandsreisen, privat oder geschäftlich, sind für viele Ihrer Kunden an der Tagesordnung. Da Ihre Kunden auch im Ausland zumindest den Versicherungsschutz erwarten, den sie in Deutschland gewohnt sind, benötigen Sie als Fachmann/ -frau ein breitgefächertes Angebot an Tarifen, um diesen individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Mit der DKV verfügen Sie über einen Partner, der Ihnen diese Vielfalt an Tarifen gewährleistet. Die Welt wird immer kleiner. Skifahren in der Schweiz, Treckingurlaub in Asien oder für mehrere Jahre beruflich in die USA - für viele Ihrer Kunden gehören Auslandsreisen zum Lebensstil. Als Versicherungsexperte müssen Sie darauf reagieren. Mit der DKV bieten Sie jedem Kunden auch für das Ausland den Versicherungsschutz, den er in Deutschland gewohnt ist - individuell und kostengünstig.

Urlaub ohne Probleme

Wer im Urlaub krank wird, kann sehr schnell vor großen finanziellen Problemen stehen. Denn die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen längst nicht alles. Mit der DKV sorgen Sie dafür, daß Ihre Kunden nicht auf den Krankheitskosten sitzenbleiben: Krankenversicherungsschutz im Ausland für die ganze Familie - pauschal und preiswert.

Sicherheit für Globetrotter

Wer länger als 3 Monate ins Ausland geht, braucht einen Versicherungsschutz, der über die üblichen "Urlaubs-Wehwehchen" hinausgeht. Mit den Tarifen der DKV können Sie jedem Kunden eine maßgeschneiderte Krankenversicherung anbieten, die ihn auch im Ausland zum Privatpatienten macht.

Arbeiten im Ausland

Für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter regelmäßig im Ausland einsetzen, bietet die DKV spezielle Firmentarife an. Je nach Dauer und Umfang können Sie für jeden einzelnen Mitarbeiter genau den Versicherungsschutz anbieten, den er braucht.

Deutschland-Reisende aus dem Ausland

Auch Ausländern, die sich - beruflich oder privat - für längere Zeit in Deutschland aufhalten, können Sie mit der DKV privaten Krankenversicherungsschutz bieten. Dauert der Aufenthalt länger, ist sogar der spätere Beitritt in die Krankheitskosten-Vollversicherung möglich.



Der Tarif ARE - der private und leistungsstarke Krankenschutz mit automatischer Verlängerung

Tarif ARE-
Der private und leistungsstarke Krankenschutz bei Urlaubs- und Geschäftsreisen bis zu 6 Wochen je Reise zum Jahresbeitrag ab 8,50 EUR (16,62 €) pro Person. Mit automatischer Verlängerung und 24-Stunden-Notruf-Service!

Und das sind die wichtigsten Informationen zum Tarif ARE:

Beitrag

* 0-59 Jahre 8,50 EUR (16,62 €) pro Jahr

* ab 60 Jahre 17,00 EUR (33,25 €) pro Jahr

* ab 70 Jahre 34,00 EUR (66,50 €) pro Jahr
Leistungsdauer
bis zu 6 Wochen je Auslandsreise, ob geschäftlich oder privat.
Ist bei Ablauf des Versicherungsschutzes die versicherte Person wegen Krankheit oder Unfall transportunfähig, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall so lange, bis sie wieder transportfähig ist
Leistungsumfang
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für akute ambulante und stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung.
Nach einem Unfall gibt es Kostenersatz für Hilfsmittel zu 100%; für unfallbedingten provisorischen Zahnersatz und Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz bis zu 50% des Rechnungsbetrages, max. 250 EUR (488,96 €). Außerdem hat man bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland die Wahl: Entweder man läßt sich die Aufwendungen erstatten oder nimmt das Krankenhaustagegeld von 25 EUR (48,90 €) pro Tag in Anspruch.
Es werden auch die Transportkosten übernommen für notwendige Blutkonserven und für lebensnotwendige Medikamente, die gestohlen wurden oder verdorben sind
Krankenrücktransport
100% der Mehrkosten für Krankenrücktransport bei medizinischer Notwendigkeit (ohne vorherige Leistungszusage 80% der Mehrkosten); bis 500 EUR (977,92 €) ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde
Im Todesfall
bis 10.000 EUR (19.558,30 €) der Überführungskosten
bis 10.000 EUR (19.558,30 €) der Bestattungskosten im Ausland
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet, in dem Sie einen ständigen Wohnsitz haben und nicht die Bundesrepublik Deutschland
Höchstaufnahmealter
kein Höchstaufnahmealter
Wann beginnt der Vertrag ?
Der Vertrag beginnt am ersten eines Monats und verlängert sich automatisch um ein Jahr, außer bei Kündigung
Wann beginnt der Versicherungsschutz ?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt,
jedoch nicht vor Abschluß des Versicherungsvertrages und nicht vor Beginn eines Auslandsaufenthaltes. Er endet mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestens nach Ablauf der sechsten Woche
des Auslandsaufenthaltes bzw. nach Beendigung des Versicherungsvertrages


Der Tarif ARF - der private Krankenschutz für die ganze Familie

Mit dem Tarif ARF der DKV ist man das ganze Jahr bei Urlaubsreisen bis zu 6 Wochen Dauer im Ausland versichert - egal wohin und wie oft man fährt. Auch Geschäftsreisen sind mitversichert. Beim Tarif ARF ist sogar die gesamte Familie versichert. Und das besondere: Egal, wo man ist - der weltweite Notruf-Service der DKV hilft weiter.

Und das sind die wichtigsten Informationen zum Tarif ARF der DKV:
Beitrag

* 0-59 Jahre 36 €/Jahr für die ganze Familie

* 60-69 Jahre 72 €/Jahr für die ganze Familie
maßgeblich ist das Alter des ältesten Familienmitglieds. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner oder der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer wohnende Lebenspartner und minderjährige Kinder (auch Stief- und Adoptivkinder)
Leistungsdauer
bis sechs Wochen je Auslandsaufenthalt.
Ist bei Ablauf des Versicherungsschutzes die versicherte Person wegen Krankheit oder Unfall transportunfähig, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall so lange, bis sie wieder transportfähig ist
Leistungsumfang
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für akute ambulante und stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung.
Nach einem Unfall gibt es Kostenersatz für Hilfsmittel zu 100%; für medizinisch notwendigen provisorischen Zahnersatz und Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz bis zu 50% des Rechnungsbetrages. Außerdem hat man bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland die Wahl: Entweder man läßt sich die Aufwendungen erstatten oder nimmt das Krankenhaustagegeld von 50 € pro Tag in Anspruch.
Es werden auch die Transportkosten übernommen für notwendige Blutkonserven und für lebensnotwendige Medikamente, die gestohlen wurden oder verdorben sind
Krankenrücktransport
100% der Mehrkosten für Krankenrücktransport bei medizinischer Notwendigkeit (ohne vorherige Leistungszusage max. 10.225,84 EUR (20.000 €)); bis 511,29 EUR (1.000 €) ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Mehrkosten für den Rücktransport der mitversicherten Begleitperson bei medizinischer Notwendigkeit
Im Todesfall
bis 10.225,84 EUR (20.000 €) der Überführungskosten
bis 10.225,84 EUR (20.000 €) der Bestattungskosten im Ausland
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, jedoch nicht in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in dem Sie einen ständigen Wohnsitz haben. Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes der EU oder neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit, haben Sie auch Versicherungsschutz in Ihrem ausländischen Heimatland
Höchstaufnahmealter
69 Jahre
Wann beginnt der Vertrag ?
Der Vertrag beginnt am ersten eines Monats und verlängert sich automatisch um ein Jahr, außer bei Kündigung
Wann beginnt der Versicherungsschutz ?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, nicht vor Abschluß des Versicherungsvertrages, nicht vor Zahlung des Beitrages, nicht vor Beginn eines Auslandsaufenthaltes. Er endet mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestens nach Ablauf der sechsten Woche des Auslandsaufenthaltes bzw. Beendigung des Versicherungsvertrages


Der Tarif AS6 - Sicherheit für Urlaubs- und Geschäftsreisen bis zu 99 Tagen

Wer für seinen Urlaub den zuverlässigen Krankenschutz sucht, der alle Eventualitäten abdeckt, liegt mit dem Tarif AS6 richtig. Dieser gilt weltweit und bietet preiswerten Schutz zum Pauschalpreis. Beim AS6 sind sogar Dienst- und Geschäftsreisen mitversichert.
Der internationale Notrufservice gilt nicht für den Tarif AS6.

Und das sind die wichtigsten Informationen zum Tarif AS6 der DKV:
Beitrag

* 0-59 Jahre 0,80 €/Tag

* ab 60 Jahre 1,70 €/Tag

* ab 70 Jahre 2,50 €/Tag
Mindestversicherungsdauer 10 Tage
Leistungsdauer
bis 99 Tage.
Ist bei Beendigung des Versicherungsschutzes der Versicherte wegen Krankheit oder Unfall transportunfähig, verlängert sich der Versicherungsschutz ohne Beitragszahlung über den Beendigunszeitpunkt hinaus längstens für weitere 3 Monate
Leistungsumfang
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für akute ambulante und stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung
Krankenrücktransport
100% der Mehrkosten für Krankenrücktransport bei medizinischer Notwendigkeit, bis 1.000 € ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde
Im Todesfall
bis 20.000 € der Überführungskosten
bis 20.000 € Bestattungskosten im Ausland
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, jedoch nicht in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in dem Sie einen ständigen Wohnsitz haben. Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes der EU oder neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit, haben Sie auch Versicherungsschutz in Ihrem ausländischen Heimatland
Höchstaufnahmealter
kein Höchstaufnahmealter
Wann beginnt der Vertrag ?
Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Einzahlung des Beitrages und endet mit Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer bzw. mit der Beendigung des Auslandsaufenthaltes
Wann beginnt der Versicherungsschutz ?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Antrag angegebenen Tag der Abreise in das Ausland, nicht vor Abschluß des Versicherungsvertrages, nicht vor Zahlung des Beitrages, nicht vor Beginn des Auslandsaufenthaltes. Er endet nach Ablauf der vereinbarten Dauer